Wir freuen uns riesig, dass dieser Sommer so fröhlich und frei von jedweden Corona-Maßnahmen verbracht werden konnte. Als Landwirte hätten wir uns mehr Regen gewünscht. Als Gastgeber haben wir uns natürlich mit unseren Gästen über den anhaltenden Sonnenschein, die lauen Sommerabende und das Badewetter gefreut. Auch in den Herbst können wir unbeschwert starten.
Sollten sich bezüglich der Corona-Maßnahmen Änderungen ergeben, so erfahren Sie dies hier.
26.08.2022
Juhu!!
Der Sommer kann kommen. In der neuen Corona-Verordnung gibt es keine Vorschriften mehr für uns Gastgeber.
Begriffe wie Impfausweis, Genesenennachweis oder Negativzertifkat streichen wir über den Sommer aus unserem Vokabular. ;-)
In diesem Sinne Sonnenbrille auf, Urlaub genießen!!
16.04.2022
Früher als erwartet tritt bereits heute eine neue Corona-Verordnung für NRW in Kraft. Jetzt dürfen auch Ungeimpfte wieder Urlaub machen, allerdings mit negativem Testnachweis. Jeweils nach 4 Tagen muss ein neuer Testnachweis vorgelegt werden. Jugendliche bis 17 Jahre sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie müssen sich also nicht für den Urlaub testen.
Wir freuen uns sehr, dass wir endlich wieder alle Gäste empfangen dürfen und niemandem mehr wegen fehlenden Impfschutzes absagen müssen. Der Frühling kann kommen! ;-)
04.03.2022
So grau wie das Foto ist das Wetter zur Zeit. Doch der Frühling kommt sicher. Die ersten Schneegänse haben wir schon gehört und gesehen. Sie sind Vorboten des Frühlings und geben Hoffnung auf sonnigeres Wetter.
Mit Frühlingsbeginn hoffen wir auf eine Lockerung der Corona-Maßnahmen. Vorerst gilt weiterhin die bereits bekannte Regel, dass nur Geimpfte und Genesene touristische Reisen unternehmen dürfen. Die aktuelle Verordnung gilt bis 9. März.
10.02.2022
Niemals hätte ich gedacht, dass diese im Frühling 2020 angelegte Seite bis ins Jahr 2022 online bleiben würde. Eigentlich wollte ich sie nach 8-10 Wochen, wenn Corona vorbei ist, wieder löschen. Weit gefehlt...
Wir hangeln uns weiter von Verordnung zu Verordnung. Die neueste gilt bis 9. Februar. Es bleibt dabei: touristische Reisen sind nur für geimpfte und genesene Erwachsene erlaubt. Schüler dürfen aufgrund der Schultestungen anreisen. Für Kinder unter 6 Jahren gibt es keine Vorschriften.
Wir wünschen Ihnen ein gutes neues Jahr, Gesundheit und Gottes Segen.
11.01.2022
Auch die Weihnachtszeit ist geprägt von Corona-Vorsichtsmaßnahmen. Es gilt die 2G-Regel für die Anreise. SchülerInnen sind aufgrund der Schultestungen bis einschließlich 26.12.2021 immunisierten Personen gleichgestellt.
Im weiteren Verlauf der Weihnachtsferien müssen SchülerInnen sich regelmäßig testen lassen. Für Kinder vor dem Schuleintritt gilt diese Regel nicht.
Bei Fragen melden Sie sich einfach telefonisch bei uns.
23.12.2021
Für unsere Adventsgäste gilt ab sofort 2 G, also geimpft oder genesen. Das bedeutet, dass uns ungeimpfte Erwachsene leider nicht mehr besuchen dürfen.
Die neue Corona-Schutzverordnung für NRW gilt seit 24. November und sieht für touristische Reisen 2 G vor. Nachzulesen ist dies unter § 4 Absatz 2 Nummer 12. Die Verordnung läuft am 21. Dezember aus.
Ob diese Regelung überhaupt so lang gilt und welche Regeln für die Weihnachtsferien gelten, ist allerdings fraglich.
Wir hoffen das Beste.
Und wünschen Ihnen einen schönen Advent.
25.11.2021
Die neue Verordnung gilt weitgehend unverändert bis 24. November 2021.
Demnach müssen unsere Gäste weiterhin 3 G nachweisen. Alle Getesteten Personen müssen alle 4 Tage einen neuen Negativ-Nachweis vorlegen.
Somit steht einem herbstlichen Kurzurlaub im November nichts im Wege.
02.11.2021
Zum 1. Oktober ist eine neue Verordnung in Kraft getreten, die für den ganzen Oktober (bis 29.10.) gilt.
Weiterhin muss bei Anreise eines der 3 G erfüllt sein und nachgewiesen werden. Wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann nach Vorlage der Bestätigung und unter Einhaltung der bekannten Hygieneregeln seinen Urlaub genießen. Getestete Personen müssen je nach 4 Tagen ein aktuelles Negativ-Ergebnis vorlegen.
Neu sind die Regeln für die Herbstferien: da Schüler nicht mehr im Unterricht getestet werden, müssen sie sich vor Anreise und danach alle 4 Tage testen lassen und den Negativ-Nachweis vorzeigen.
04.10.2021
Seit 20. August gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Sie unterscheidet sich in ihrer Länge deutlich von allen bisherigen Verordnungen, denn sie besteht nur noch aus sieben Paragraphen.
Für unsere Gäste gelten nun folgende Regeln:
Alle Gäste ab Schuleintritt müssen bei Anreise nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ gestestet sind. Getestete Personen müssen jeweils nach 4 Tagen einen weiteren Negativ-Nachweis vorlegen.
(Schüler aus NRW müssen aufgrund der Schultestungen keinen Nachweis erbringen.)
Auch für Planwagenfahrten gilt:
Eines der 3 G muss vor Beginn der Fahrt nachgewiesen werden.
Die aktuelle Verordnung gilt bis 17. September 2021.
20.08.2021
ist zur Zeit möglich! ;-)
Tatsächlich fühlt sich dieser Sommer beinahe "normal" an.
Kinder spielen und lachen gemeinsam und der warmen Jahreszeit entsprechend halten sich alle Gäste häufig im Freien auf.
Dennoch gelten weiterhin Corona-Regeln, die zu beachten sind.
Wir befinden uns im HSK in der Inzidenzstufe 1. Das bedeutet: bei Anreise muss eines der 3 G erfüllt sein und nachgewiesen werden. Wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann nach Vorlage der Bestätigung und unter Einhaltung der bekannten Hygieneregeln seinen Urlaub genießen.
Die aktuelle Verordnung gilt bis 19. August 2021.
Also: Ins Gras legen und die Sonne spüren!
10.08.2021
Die Inzidenzen in Kreis und Land liegen bei uns unter 35. Somit gelten viele Lockerungen und die Regeln haben sich mit der neuen Verordnung kaum verändert.
Unsere Gäste benötigen einen Negativ-Test-Nachweis bei Anreise und verbringen einen entspannten Urlaub bei uns.
Hier noch die Infos zu Planwagenfahrten:
- Personen aus bis zu 5 Hausständen (+weitere immunisierte Personen) dürfen ohne Negativ-Testnachweis an den Fahrten teilnehmen
- bei mehr als 5 Hausständen sind Negativ-Test-Nachweise aller Teilnehmer (ab Schuleintritt) erforderlich.
Die aktuelle Verordnung gilt bis 8. Juli 2021.
25.06.2021
Überraschend schnell kam die neue Verordnung mit weiteren Lockerungen. So reicht es inzwischen mit einem Negativ-Test anzureisen. Weitere Testungen im 48-Stunden-Rythmus während des Urlaubs sind nicht mehr erforderlich.
Auch Planwagenfahrten dürfen wieder stattfinden. Heute war der Hufschmied da und hat die Kaltblüter neu beschlagen, so dass sie jetzt wieder ihre gewohnten Runden vor dem Planwagen drehen können.
Auch für den Einzelhandel sind keine Negativ-Test-Nachweise mehr notwendig.
Da hüpfen wir doch vor Freude - wie der kleine Vogel auf unseren Schellen-Hof-Stones. ;-)
28.05.2021
Seit Freitag 21. Mai 2021 dürfen Gäste bei uns wieder anreisen. Juhu!!
Natürlich sind bestimmte Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Unter anderem müssen sich alle Gäste (ab Schuleintritt) vor Anreise und während des Aufenthalts alle 48 Std. testen lassen. Die Bescheinigungen der Teststellen müssen vorgezeigt werden.
Weitere Infos dazu erhalten Sie von uns einige Tage vor Urlaubsbeginn, so dass Sie Ihre Testtermine schon vorab buchen können.
Unsere Pfingstgäste empfanden diese Regelung als unproblematisch und haben die Urlaubstage sehr genossen.
Wir freuen uns natürlich auch sehr, dass wir wieder durchstarten können.
25.05.2021
Frühlingsblumen und Sonnenschein sorgen für fröhliche Stimmung.
Auch die seit heute gültige NRW-Corona-Schutzverordnung bringt Anlass zur Freude. Sie gilt bis 4. Juni und besagt, dass Übernachtungen in Ferienwohnungen wieder erlaubt sind, sobald die Inzidenzen im eigenen Kreis mehrere Tage unter 100 liegen. Bei uns im HSK wurde dieser magische Wert gestern erstmals unterschritten. Sollten die Zahlen sich weiterhin positiv entwickeln, so dürfen wir möglicherweise am Freitag, den 21. Mai endlich öffnen.
Drückt uns die Daumen!
15.05.2021
Der Lockdown wurde erneut verlängert, diesmal um eine Woche bis 26. April 2021.
Es ist eine Hängepartie. Wir hangeln uns von Verordnung zu Verordnung. Eine Perspektive für Gastgeber gibt es weiterhin nicht. Zur Zeit sieht es eher nach einer Verschärfung der Maßnahmen aus.
Wir hoffen, dass mit wärmeren Frühlingstemperaturen die Ansteckungsgefahr sinkt.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich.
16.04.2021
Der Lockdown wird mal wieder verlängert und zwar mindestens bis 18. April, allen Bemühungen zum Trotz.Wir sind sehr enttäuscht, dass der Einsatz für den Osterurlaub ergebnislos verlaufen ist. Ebenso ergeht es unseren Ostergästen, denen wir nun nach und nach absagen mussten. Wir wissen, dass sich das für die Kinder nach 3 Monaten Homeschooling wie ein Schlag ins Gesicht anfühlt. Familien hätten einen Tapetenwechsel gerade dringend nötig.
Zur Enttäuschung kommt langsam auch eine zunehmende Wut. Dass Reisen ins Ausland möglich sind, ein Urlaub in einer Ferienwohnung im eigenen Bundesland aber nicht erlaubt wird, ist mehr als frustrierend - für Gastgeber und Gäste! Und das muss an dieser Stelle auch mal erlaubt sein zu erwähnen.
Es hilft aber alles nichts. Wir müssen weiterhin optimistisch nach vorn blicken und hoffen. Zunächst einmal wünschen wir euch und Ihnen (trotz allem) erholsame Osterferien und schöne Feiertage, Gesundheit und Gottes Segen.
29.03.2021
Der Lockdown wurde erneut verlängert, mindestens bis 28. März 2021. Eine Perspektive für Gastgeber gibt es weiterhin nicht.
Seit 5 Monaten gilt das Beherbergungsverbot zu touristischen Zwecken inzwischen. Mit Landreise, Bauernhofurlaub, Komm aufs Land und dem Schmallenberger Kinderland setzen wir uns für eine Wiedereröffnung zu den Osterferien ein.
Ob es klappt?
Wir hoffen es - besonders für alle Familien, die uns schon im letzten Jahr nicht besuchen durften und deren Osterurlaub nun erneut auf der Kippe steht.
Bis (hoffentlich) bald!
08.03.2021
Gemeinsam mit vielen weiteren Betrieben in NRW und "Komm aufs Land" setzen wir uns für die Wiedereröffnung des Ferienbetriebs ein. Denn bereits seit 4 Monaten ist unser Gästebetrieb komplett geschlossen.
"Bauernhofurlaub in der Region ist - mit Abstand - der sicherste Urlaub!" Unter diesem Motto haben wir mit unseren Partnern des Schmallenberger Kinderlandes dieses Video gedreht.
Schaut es an und teilt es, um die Reichweite zu erhöhen und unsere Aufforderung zu unterstützen: "Lasst uns öffnen - spätestens zu Ostern!".
Clevere Konzepte, Ferienwohnungen zur Selbstversorgung und sichere Hygienemaßnahmen ermöglichen den Erholungsurlaub, den zahlreiche Familien inzwischen dringend brauchen.
27.02.2021
...sich noch einmal von seiner schönsten Seite zeigt, wird der Lockdown zum wiederholten Male verlängert: mindestens
bis 7. März.
Das bedeutet für uns, dass weiterhin keine Gäste zu touristischen Zwecken anreisen dürfen. Allen Gästen, die schon gebucht hatten, wünschen wir, dass ihr auch zu Hause ein wenig Ruhe und Erholung finden könnt. Wir wissen, was die Kinderbetreuung allen Eltern zur Zeit abverlangt. Haltet durch.
Eines ist sicher: der Frühling wird kommen und mit ihm auch die Hoffnung auf ein wenig Normalität...
14.02.2021
Schnee im Januar, aber keine Gäste, die sich darüber freuen...
Ein Ende des Lockdowns ist leider nicht in Sicht. Das aktuelle Beherbergungsverbot wurde verlängert bis 14. Februar. Wann ein Urlaub bei uns wieder möglich sein wird, ist zur Zeit nicht absehbar. Aber wir bleiben natürlich optimistisch.
Oder wie Bauer Jupp es formuliert:
Corona-Tipp: Beib negativ, denk positiv!
In diesem Sinne wünschen wir einen guten Start ins neue Jahr, Gesundheit und Geduld.
23.01.2021
Der Advent hat begonnen. Die frostigen Temperaturen dieses 1. Adventwochenendes passen dazu. Vor unserer Haustür steht der Schneemann, der gern Gäste willkommen heißen würde. Doch werden keine Familien kommen.
Das Beherbergungsverbot wurde bis 20. Dezember 2020 verlängert. Voraussichtlich dürfen sogar über die Weihnachtsferien keine Gäste zu touristischen Zwecken anreisen.
Es bleibt uns nichts anderes übrig, als abzuwarten, wie sich die Corona-Situation weiter entwickelt.
Wir wünschen Ihnen eine ruhige Adventszeit, Gottes Segen und gute Gesundheit.
29.11.2020
Liebe Gäste,
heute (Fr. 23. Oktober 2020) hat der HSK den Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner überschritten. Es besteht zur Zeit eine große Verunsicherung bezüglich des Reisens.
Bei uns dürfen Sie weiterhin anreisen, um einen erholsamen Urlaub zu verbringen - selbstverständlich nach sorgfältiger Abwägung:
- Sind Sie gesund? Fühlen Sie sich gut?
- Hatten Sie Kontakt zu Corona-Infizierten?
Wir vertrauen auf das verantwortungsvolle Handeln unserer Gäste und freuen uns auf alle, die Erholung und frische Luft suchen.
Also: Packen Sie die Stiefel ein und schon kann es los gehen. ;-)
Beachten Sie bitte weiterhin die folgenden Hinweise:
Bei gegenseitiger Rücksichtnahme im Treppenhaus und überall, wo es eng werden kann, steht einem erholsamen Urlaub nichts im Wege. Wir freuen uns auf Sie!
23.10.2020
Wir freuen uns auf Sie!
Wir freuen uns auf Sie!